Termin-Annullierungen

Vereinbarte Termine, die Ihrerseits nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden im Voraus annulliert werden, ansonsten wird die geplante Zeit vollumfänglich verrechnet.

Montagstermine müssen am Freitag der vorherigen Woche bis um 09.00 Uhr annulliert werde, ansonsten werden diese vollumfänglich verrechnet.

Kurzfristige Annullierungen bezüglich Krankheit oder Unfall werden nicht verrechnet, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird.